Hilfskraft (m/w/d) für die Stadthalle Neusäß
Die Stadt Neusäß sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Hilfskraft (m/w/d) für die Mitarbeit in der Stadthalle Neusäß.
Bewerbung starten - Öffnet sich in einem neuen FensterAufgabenschwerpunkte
Die Tätigkeit umfasst insbesondere den Auf- und Abbau der Bestuhlung in der Stadthalle Neusäß im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Abrufarbeitsverhältnis).
Die Arbeitszeit erfolgt überwiegend unter der Woche am Vormittag. Voraussetzung ist jedoch auch die Bereitschaft zu Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit an Wochenenden.
Anforderungsprofil
Handwerkliches Geschick und körperliche Belastbarkeit sind erforderlich.
Wir bieten
Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe 1.
- Leistungen nach dem TVöD, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt
- Betriebliche Altersvorsorge
Zusatzangebote:
- Betriebssport (EGYM Wellpass)
- Bezuschussung zum Deutschland-Ticket
- Parkmöglichkeiten vorhanden, abschließbarer Fahrradkeller sowie eine sehr gute ÖPNV-Anbindung (Zug, Bus direkt vor dem Rathaus)
- Stärkung des Zusammenhalts durch gemeinschaftliche Aktivitäten (z.B. Betriebsausflüge)
- Mitarbeitervergünstigungen (z.B. vergünstigter Eintritt für das Erlebnisbad Titania)
Weitere Informationen
Die Stadt Neusäß fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d). Wir begrüßen daher alle Bewerber (m/w/d), unabhängig von Geschlecht, kultureller, ethnischer und sozialer Herkunft, Hautfarbe, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung sowie sexueller und geschlechtlicher Identität der Person.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) über unser Online-Stellenportal unter www.neusaess.de.
Für Rückfragen steht Ihnen die Personalverwaltung unter Tel. 0821/4606-125 zur Verfügung.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die eingegangenen Online-Bewerbungen zeitnah gelöscht. Bewerbungen per Post werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht zurückgesendet.